Jahresabschluss 2024 – Wichtige steuerliche Punkte im Überblick

Auch für das Steuerjahr 2024 hat es wieder zahlreiche Entwicklungen gegeben, die für Unternehmerinnen und Unternehmer, Selbstständige sowie Freiberufler von Bedeutung sind. Besonders im Bereich der steuerlichen Gewinnermittlung gab es neue BMF-Schreiben und einige relevante Entscheidungen des Bundesfinanzhofs (BFH), die sich unmittelbar auf den Jahresabschluss auswirken können.

In diesem Beitrag haben wir für Sie die wichtigsten Punkte zusammengefasst – praxisnah, kompakt und mit Blick auf Ihre unternehmerische Realität.

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Jahresabschluss 2024 – Wichtige steuerliche Punkte im Überblick

Aktuelle Schreiben des BMF: Das sollten Sie wissen

1. Haftung bei fehlerhaften Rechnungen (§ 14c UStG)

Am 27. Februar 2024 veröffentlichte das BMF ein Schreiben zur umsatzsteuerlichen Haftung bei unrichtigen Rechnungen. Dabei wurden zentrale Aspekte der EuGH-Rechtsprechung übernommen und Änderungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) vorgenommen. Für Unternehmen ist dies insofern bedeutsam, als Rechnungen nicht nur Buchungsgrundlage, sondern auch haftungsrelevant sind.

2. Neue Anforderungen an Taxi- und Mietwagenunternehmen

Ein weiteres Schreiben vom 11. März 2024 nimmt Bezug auf die Aufzeichnung und Aufbewahrungspflichten bei Taxi- und Mietwagenbetrieben. Unternehmen dieser Branche sollten ihre Prozesse und Kassensysteme prüfen und gegebenenfalls anpassen.

3. Anpassung der GoBD – mehr Transparenz durch DAC-7

Ebenfalls am 11. März wurde eine Änderung der GoBD veröffentlicht. Hintergrund ist die Umsetzung des DAC-7-Gesetzes, das dem Finanzamt erweiterte Zugriffsmöglichkeiten auf digitale Daten einräumt (§ 147 Abs. 6 AO). Unternehmen müssen sich daher verstärkt mit der ordnungsgemäßen digitalen Archivierung ihrer Daten auseinandersetzen.

4. Zuordnung von Leistungen zum Unternehmen

Am 17. Mai folgte ein Schreiben zur korrekten Zuordnung von Leistungen zu unternehmerischen oder privaten Bereichen. Auch hier gab es erneut Anpassungen im UStAE, die für die steuerliche Behandlung von Leistungen im betrieblichen Kontext entscheidend sind.

5. Geschäftsführerbezüge und Pensionszusagen

Zum Thema gleichzeitiger Zahlungen aus Geschäftsführergehältern und Pensionszusagen äußerte sich das BMF am 30. August 2024. Für Unternehmen, die derartige Konstellationen kennen, sind die daraus resultierenden steuerlichen Folgen relevant.

6. Zuschüsse und Umsatzsteuer

Im Juni 2024 wurde klargestellt, wie Zuschüsse umsatzsteuerlich zu behandeln sind (§ 10 UStG). Die Änderungen im Anwendungserlass wirken sich unmittelbar auf die Gewinnermittlung aus, insbesondere bei der Finanzierung durch öffentliche Stellen oder Projektförderungen.

7. Änderungen bei der Kassenführung (§ 146a AO)

Zwei Schreiben vom 28. Juni 2024 betreffen die Kassenführung und Mitteilungspflichten. Wer mit elektronischen Kassensystemen arbeitet, sollte sicherstellen, dass diese den aktuellen Anforderungen genügen – sowohl technisch als auch in Bezug auf die Aufbewahrungspflichten.

8. Übermittlung der E-Bilanz und Einführung der E-Rechnung

Ab Oktober 2024 wurden neue Regelungen zur Übermittlung der E-Bilanz eingeführt. Besonders wichtig: Ab dem 1. Januar 2025 startet die Einführung der verpflichtenden E-Rechnung im B2B-Bereich. Das BMF hat dazu am 15. Oktober ein umfangreiches Schreiben mit den Übergangsfristen und praktischen Umsetzungshinweisen veröffentlicht.

BFH-Entscheidungen zur steuerlichen Gewinnermittlung

Obwohl 2024 bislang nur wenige Urteile veröffentlicht wurden, gibt es einige relevante Entscheidungen:

  • Leasing-Restwertmodelle im Autohandel: Entscheidung vom 19.09.2023 (XI R 20/20) – wichtige Hinweise zur bilanziellen Behandlung.
  • Schätzung bei veralteten Kassensystemen: Urteil vom 28.11.2023 (X R 3/22) – verdeutlicht die Risiken unzureichender Technik.
  • Leasingsonderzahlungen und Nutzungseinlage: Urteil vom 12.03.2024 (VIII R 1/21) – relevant für Unternehmen mit betrieblichen Fahrzeugen.
  • Verlust aus GmbH-Beteiligung in der EÜR: Urteil vom 31.01.2024 (X R 11/22) – klärt die Abzugsfähigkeit bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.
  • Rückstellung für Altersfreizeit: Urteil vom 05.06.2024 (IV R 22/22) – beschreibt die Voraussetzungen für die Bildung der Rückstellung.
  • Pensionsrückstellung: Urteil vom 28.02.2024 (I R 29/21) – zeigt auf, worauf es bei der steuerlichen Anerkennung ankommt.
  • Photovoltaikanlagen und IAB: Beschluss vom 15.10.2024 (III B 24/24) – bringt neue Perspektiven zur rückwirkenden Steuerfreiheit.

Das Steuerjahr 2024 war geprägt von wichtigen Anpassungen – sowohl auf gesetzlicher als auch auf verwaltungsrechtlicher Ebene. Es zeigt sich erneut, wie dynamisch das Steuerrecht ist und wie entscheidend es für Unternehmerinnen und Unternehmer ist, rechtzeitig auf Veränderungen zu reagieren.

Bei der STEBGO Steuerberatungsgesellschaft mbH stehen wir Ihnen mit unserer Fachkompetenz zur Seite. Wir beobachten die Entwicklungen für Sie, bewerten die Relevanz für Ihren Einzelfall und unterstützen Sie bei der rechtssicheren und effizienten Gestaltung Ihres Jahresabschlusses.

Für uns ist klar: Gesetzestreue, Transparenz und digitale Effizienz sind die Grundlage für nachhaltigen Unternehmenserfolg – das entspricht nicht nur unserer beruflichen Überzeugung, sondern auch unserem moralischen Anspruch an verantwortungsvolle Steuerberatung.

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Quelle: Haufe Online