Neue BMF-Regelungen: Steuerliche Behandlung von Kryptowerten
Am 6. März 2025 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein aktualisiertes Schreiben zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung von Kryptowerten. Dieses ersetzt das vorherige Schreiben vom 10. Mai 2022 und bringt einige wichtige Neuerungen mit sich.
Wesentliche Änderungen im Überblick
1. Begriffliche Anpassung
Anstelle der bisherigen Bezeichnung „virtuelle Währungen und sonstige Token“ wird nun der Begriff „Kryptowerte“ verwendet. Dies reflektiert die fortschreitende Entwicklung der Terminologie im Finanzsektor.
2. Erweiterte Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten
Das BMF-Schreiben enthält nun detaillierte Vorgaben zu den Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten für Steuerpflichtige. Diese sollen bei der Dokumentation und Erklärung von Einkünften aus Kryptowerten unterstützen und den Finanzämtern Hinweise zur Prüfung entsprechender Steuererklärungen geben.
3. Konkretisierungen bei bestimmten Sachverhalten
- Steuerreports: Es werden spezifische Hinweise zu sogenannten Steuerreports gegeben, die für die steuerliche Erfassung von Kryptowert-Transaktionen relevant sind.
- Claiming von Kryptowerten: Das Schreiben geht auf das sogenannte „Claiming“ von Kryptowerten ein und erläutert die steuerliche Behandlung in diesem Zusammenhang.
- Kursansätze: Es werden Vorgaben zum Ansatz von sekundengenauen und Tageskursen gemacht, um eine einheitliche Bewertung sicherzustellen.
Noch offene Punkte
Themen wie Non-Fungible Tokens (NFTs) und das sogenannte Liquidity Mining wurden in diesem Schreiben noch nicht behandelt. Das BMF plant jedoch, diese Bereiche in enger Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden der Länder und unter Einbindung der Verbände sukzessive zu ergänzen.
Fazit
Das aktualisierte BMF-Schreiben bringt mehr Klarheit in die steuerliche Behandlung von Kryptowerten und definiert klare Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten für Steuerpflichtige. Dennoch bleiben einige Bereiche, wie NFTs und Liquidity Mining, vorerst unberücksichtigt. Es ist daher ratsam, die weiteren Entwicklungen aufmerksam zu verfolgen und bei Bedarf fachkundigen Rat einzuholen.
Du brauchst Unterstützung im Umgang mit Kryptowerten?
Als erfahrene Steuerberatungsgesellschaft helfen wir dir, die neuen Vorgaben des BMF korrekt umzusetzen und steuerlich optimal zu nutzen. Ob Reporting, Bewertung oder Deklaration – wir stehen an deiner Seite.
Vereinbare jetzt dein kostenloses Erstgespräch!
Quellenangabe
- BMF-Schreiben vom 6. März 2025: bundesfinanzministerium.de
- Zusammenfassung und Analyse: haufe.de