Die Kleinunternehmerregelung 2025 bringt für Selbstständige und Gründer in Erlangen einige wichtige steuerliche Neuerungen mit sich.

Kleinunternehmerregeleung 2025 – es gelten neue steuerliche Spielregeln für Kleinunternehmer – auch in Erlangen. Das Jahressteuergesetz 2024 sowie das BMF-Schreiben vom 18. März 2025 führen zu erheblichen Änderungen, die besonders Selbstständige und Freiberufler vor neue Herausforderungen stellen. Als Steuerberater in Erlangen informieren wir Sie über die wichtigsten Punkte und bieten Unterstützung bei der Umstellung.

Neue Umsatzgrenzen für Kleinunternehmer: 25.000 Euro und 100.000 Euro

Die Kleinunternehmerregelung erlaubt es Unternehmern, sich von der Umsatzsteuer befreien zu lassen – bisher war dies bei einem Vorjahresumsatz von maximal 22.000 Euro möglich. Ab 2025 steigt diese Grenze auf 25.000 Euro netto. Die Obergrenze für das laufende Jahr liegt bei 100.000 Euro. Sobald diese Grenze überschritten wird, greift sofort die Umsatzsteuerpflicht – auch rückwirkend.

Beispiel: Wer in Erlangen als Kleinunternehmer tätig ist und während des Jahres 2025 die Umsatzmarke von 100.000 Euro übersteigt, muss für alle Umsätze ab Überschreitung Umsatzsteuer ausweisen und abführen.

Kleinunternehmer 2025 Wechsel zur Regelbesteuerung: Sofortige Meldung erforderlich

Das neue Verfahren verlangt eine klare Dokumentation. In der Umsatzsteuervoranmeldung muss der Tag des Wechsels zur Regelbesteuerung angegeben werden. Fehlerhafte Bestimmungen des Leistungszeitpunkts können bei späteren Betriebsprüfungen zu Problemen führen – ein häufiger Fallstrick, wie viele Steuerberater aus Erlangen berichten.

Hinweispflicht auf der Rechnung

Neu ist auch bei der Kleinunternehmerregelung: Auf Rechnungen muss nun ein klarer Hinweis auf die Steuerbefreiung erfolgen. Die Formulierung „steuerfreier Kleinunternehmer“ ist ausreichend, sofern sie unmissverständlich ist. Ein Vorsteuerabzug bleibt weiterhin ausgeschlossen.

Gewerbesteuer und grenzüberschreitende Tätigkeiten

Wer als Kleinunternehmer Dienstleistungen über die Grenzen hinaus anbietet – z. B. nach Österreich oder Italien – sollte die Gewerbesteuerpflicht im Inland sowie die Regelungen im EU-Ausland im Blick behalten. Besonders in Grenzfällen raten wir zur frühzeitigen steuerlichen Beratung, um Doppelbesteuerung zu vermeiden.

Ihre Vorteile mit einem Steuerberater in Erlangen

Ein erfahrener Steuerberater in Erlangen hilft Ihnen, die neuen Regelungen korrekt umzusetzen. Von der Prüfung der Umsatzgrenzen bis zur Anpassung Ihrer Buchhaltung beraten wir Sie umfassend – insbesondere wenn Sie als Kleinunternehmer wachsen und ins Ausland expandieren möchten.

Jetzt Termin buchen und steuerlich auf Nummer sicher gehen

Die Änderungen zur Kleinunternehmerregelung bringen mehr Verantwortung für Unternehmer mit sich. Vermeiden Sie unnötige Steuerlasten oder Bußgelder. Wir beraten Sie gerne persönlich in unserer Kanzlei in Erlangen.

Jetzt Termin vereinbaren: info@erlangensteuerberatung.de oder telefonisch unter +49 9131 28061

Quellen und weiterführende Links

DATEV Magazin, März 2025 / BMF-Schreiben vom 18.03.2025. Fragenkatalog: www.bzst.de