Elektronische Meldung von Kassensystemen ab 2025 – was Unternehmen in Erlangen beachten müssen

Ab dem 1. Januar 2025 gilt die Pflicht zur elektronischen Meldung von Kassensystemen für alle Unternehmen in Erlangen. Die neue Regelung basiert auf dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen. Sie betrifft vor allem Kassensysteme mit zertifizierter technischer Sicherheitseinrichtung (TSE). Unternehmen in Erlangen sollten sich frühzeitig vorbereiten. So vermeiden Sie Bußgelder und steuerliche Risiken.

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Elektronische Kassensysteme ab 2025 – was ist zu melden?

Gemeldet werden müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die zur Erfassung von Geschäftsvorfällen genutzt werden. Dazu zählen digitale Registrierkassen, PC-Kassensysteme und Waagensysteme mit TSE. Auch bereits in Betrieb befindliche Systeme unterliegen der Meldepflicht.

Fristen im Überblick

Systeme in Betrieb vor dem 1. Juli 2025

Alle elektronischen Kassensysteme, die vor dem 1. Juli 2025 in Betrieb genommen wurden, müssen spätestens bis zum 31. Juli 2025 gemeldet werden.

Systeme ab dem 1. Juli 2025

Für Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 in Betrieb genommen werden, gilt eine Frist von einem Monat nach Inbetriebnahme.

Außerbetriebnahme

Auch die Außerbetriebnahme eines Kassensystems ist innerhalb eines Monats zu melden, sofern die Inbetriebnahme zuvor angezeigt wurde.

Diese Angaben verlangt das Finanzamt

Die elektronische Mitteilung an das zuständige Finanzamt erfolgt über „Mein ELSTER“ oder die ERiC-Schnittstelle. Folgende Informationen sind erforderlich:

  • Name des Steuerpflichtigen
  • Steuernummer
  • Art der TSE
  • Art des verwendeten Kassensystems
  • Anzahl und Seriennummern der eingesetzten Systeme
  • Datum der Anschaffung
  • Datum der Außerbetriebnahme (falls zutreffend)

Was passiert bei Verstoß gegen die Meldepflicht?

Unternehmen, die ihrer Meldepflicht nicht fristgerecht nachkommen, riskieren eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen durch das Finanzamt. Ein Verstoß kann als Hinweis auf eine unvollständige oder fehlerhafte Buchführung gewertet werden. Gerade in Erlangen empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung mit Ihrer Steuerberatung.

Fazit: Jetzt Kassensysteme fristgerecht melden

Die neue Pflicht zur elektronischen Mitteilung betrifft nahezu alle Unternehmen mit elektronischen Kassenlösungen. Kontaktieren Sie jetzt Ihre Steuerberaterkanzlei Gojowsky in Erlangen, um sicherzustellen, dass Ihre Kassensysteme fristgerecht gemeldet werden und Ihre Buchführung den aktuellen Anforderungen entspricht.

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Weitere Informationen zur elektronischen Meldung von Kassensystemen finden Sie auf der Website des Bundesfinanzministeriums.

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