Steuerberater Gojowsky Erlangen zu steuerlichen Änderungen 2025
Die steuerlichen Änderungen 2025 der Bundesregierung betreffen besonders KMU in ganz Deutschland. Im Koalitionsvertrag wurden weitreichende Maßnahmen angekündigt – von Steuererleichterungen bis zur Modernisierung des Steuersystems.
In diesem Beitrag geben wir Ihnen einen praxisnahen Überblick über die geplanten Maßnahmen – von Steuerentlastungen über Investitionsanreize bis hin zu Vereinfachungen im Gemeinnützigkeitsrecht.
Was Unternehmen in Erlangen jetzt zur Steuerreform 2025 wissen müssen
Degressive Abschreibung für Investitionen
Für die Jahre 2025 bis 2027 ist eine degressive Abschreibung von 30 Prozent auf Ausrüstungsinvestitionen geplant. Diese Maßnahme soll Investitionen beschleunigen und Unternehmen zusätzliche Liquidität verschaffen.
Schrittweise Senkung der Körperschaftsteuer
Ab dem Jahr 2028 soll der Körperschaftsteuersatz von 15 auf 10 Prozent in fünf Schritten sinken. Personengesellschaften profitieren über das Optionsmodell und die Thesaurierungsbegünstigung.
Maßnahmen gegen Steueroasen und Anpassung der Gewerbesteuer
Der Mindesthebesatz bei der Gewerbesteuer wird von 200 auf 280 Prozent angehoben. Zusätzlich sollen Scheinsitzverlegungen gezielt bekämpft werden.
Steuerliche Entlastungen für KMU in Erlangen – das kommt 2025
Geplante Einkommensteuersenkung
Eine Senkung der Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen ist zur Mitte der Legislatur vorgesehen. Details bleiben abzuwarten, doch eine spürbare Entlastung ist zu erwarten.
Verbesserungen bei Kindergeld und Kinderfreibetrag
Eine gesetzliche Kopplung stellt sicher, dass bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags künftig auch das Kindergeld entsprechend angepasst wird.
Steuerfreie Überstunden und Anreize zur Vollzeitbeschäftigung
Überstunden, die über tarifliche Vollzeit hinausgehen, sollen steuerfrei werden. Auch Prämien für den dauerhaften Wechsel in Vollzeit werden steuerlich begünstigt.
Förderung freiwilliger Erwerbsarbeit nach Renteneintritt
Wer freiwillig über das Renteneintrittsalter hinaus arbeitet, kann bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei verdienen – ein attraktiver Anreiz für erfahrene Fachkräfte.
Einkommensteuer und Körperschaftsteuer: Auswirkungen für Unternehmer in Erlangen
Erhöhung der Ehrenamtspauschalen
Die Übungsleiterpauschale steigt auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro. Dies fördert gemeinnütziges Engagement – auch für nebenberuflich tätige Unternehmer interessant.
Entfernungspauschale steigt ab 2026
Ab dem ersten Kilometer gelten dann 38 Cent pro Kilometer. Bisher lag dieser Satz erst ab dem 21. Kilometer vor.
Was bedeutet die neue Abschreibungsregelung für Investitionen in Erlangen?
Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge
Zur Förderung nachhaltiger Mobilität ist eine Sonderabschreibung für elektrische Firmenfahrzeuge geplant – ein zusätzlicher Anreiz für moderne Fuhrparklösungen.
Förderung von Forschung und Digitalisierung
Die Forschungszulage wird erhöht und vereinfacht. Auch Investitionen in digitale Technologien können steuerlich attraktiver werden.
Frühzeitig planen: Wie sich Unternehmen in Erlangen auf die Änderungen vorbereiten sollten
Umstellung auf Selbstveranlagung
Unternehmen sollten sich darauf einstellen, künftig eigenständig Steueranmeldungen vorzunehmen. Wir empfehlen, interne Prozesse frühzeitig darauf auszurichten.
Einfuhrumsatzsteuer im Verrechnungsmodell
Die geplante Umstellung soll den bürokratischen Aufwand beim Import verringern – relevant für exportorientierte KMU aus der Region Erlangen.
Fazit: Jetzt Chancen erkennen und steuerlich gut vorbereitet sein
Die geplanten Steuerreformen bieten zahlreiche Chancen – doch auch Risiken bei fehlender Vorbereitung. Unternehmen in Erlangen und Umgebung sollten die kommenden Monate nutzen, um steuerlich optimal aufgestellt zu sein. Als erfahrene Steuerberatung unterstützen wir Sie bei der Umsetzung individueller Strategien.
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Quelle: Bundesfinanzministerium